Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg
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Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg
Frage: Im letzten Sommer ist meine Mutter verstorben, die nach dem Tod meines Vaters bereits vor einigen Jahren Alleinerbin wurde.
Frage: Unsere Mutter ist vor fünf Monaten gestorben und hat kein Testament hinterlassen. Da auch unser Vater nicht mehr lebte, sind wir vier Kinder also Erben geworden.
Frage: Wir sind ein junges Ehepaar und haben zwei kleine gemeinsame Kinder, zwei und vier Jahre alt.
Frage: Ich lebe mit meinen Lebensgefährten zusammen und möchte ihn per Testament zu meinem Alleinerben einsetzen. Bekommt er dann wirklich alles? Meine Eltern leben noch, Kinder habe ich keine.
Frage: Wir sind seit vielen Jahren verheiratet und haben keine eigenen Kinder.
Frage: Ich habe über viele Jahre hinweg aufopfernd aber auch aus innerer Überzeugung meine langjährige Freundin und Nachbarin bis ins hohe Alter versorgt und gepflegt.
Frage: Mein Mann ist bereits vor vielen Jahren gestorben; ich bin nun auch schon über siebzig.
Frage: Vor einigen Jahren ist mein Ehemann verstorben. Da wir zwei gemeinsame Kinder hatten, haben wir uns in einem Testament wechselseitig zu Alleinerben eingesetzt.
Frage: Ich habe einen Online-Shop im Internet. Was ist die „OS-Plattform“ und bin ich verpflichtet, auf die OS-Plattform zu verlinken?