Zuständig: Fachanwalt für Mietrecht Philipp Stark, Freiburg
Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts:
- Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentumsgemeinschaft
- Gebrauchsregelungen, Sondernutzungsrechte
- Maßnahmen ordnungsgemäßer Verwaltung und bauliche Veränderungen
- Prüfung von Beschlüssen und Vereinbarungen
- Beratung zur Bestellung, Abberufung, Rechte/Pflichten und Haftung des Verwalters