Strafrecht

Zuständig: Fachanwalt für Strafrecht Christoph Kuhlmann, Freiburg

Vorurteile zu bekämpfen, die Würde des unter Verdacht geratenen Menschen, der sich uns anvertraut, zu bewahren, der Unschuldvermutung zu ihrem Recht zu verhelfen, betrachten wir als vornehmliche Aufgabe unserer anwaltlichen Tätigkeit, die Strafverteidigung sein soll. Dies beinhaltet auch die Verpflichtung, leichtfertigen Kompromissen aus dem Weg zu gehen, mitunter unbequem zu sein, und Konflikte mit Justizorganen und anderen Verfahrensbeteiligten der Rechtsfindung wegen auszutragen.

 

Streit für den Mandanten ist dabei nie Streit um seiner selbst willen. Zwar sehe ich mich als Strafverteidiger aufgefordert, einseitig und konsequent zum Schutze meines Mandanten und seiner Freiheit seine Rechte wahrzunehmen, dies aber immer in seinem wohlverstandenen und sachlich begründeten Interesse. Eine gemeinsame Verfahrenstrategie im vertrauensvollen Gespräch mit dem Mandanten zu erarbeiten, erfordert deshalb gelegentlich auch Widerspruch und Überzeugungsarbeit. Dieses so verstandene Mandanteninteresse hat oberste Priorität für meine Arbeit.

 

Da Vorurteile die Neigung besitzen, sich mit fortlaufender Zeit zu verfestigen, ist ein frühzeitiges und reaktionsschnelles Tätigwerden im Ermittlungsverfahren für die Verteidigung des Mandanten von allergrößter Wichtigkeit. Zeitlich aufwendige und für den Mandanten belastende Ermittlungen können hierdurch oftmals zu einem frühen Zeitpunkt abgewendet werden. Die kurzfristige Beratung des Mandanten - auch in Haft -, der beschleunigte, gelegentlich auch informelle Kontakt zu Justiz und Staatsanwaltschaft liegt mir aus diesem Grunde besonders am Herzen.

 

Wir vertreten, beraten und verteidigen jederzeit engagiert, kompetent und offensiv.