Zuständig: Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg
In Zusammenarbeit mit interdisziplinären Netzwerken und Kooperationspartnern sind wir in der Lage den vielschichtigen Prozess einer Unternehmensnachfolge umfassend zu betreuen und zu begleiten.
Wir beraten und vertreten sowohl Übergeber als auch Übernehmer, gleich ob familienintern oder extern.