Zuständig: Rechtsanwalt Maximilian Schiessel, Freiburg
Wir beraten und vertreten ausschließlich Geschädigte aus Verkehrs- und Arbeitsunfällen, Opfer aus Körperverletzungen sowie Angehörige von tödlich verunfallten Personen.
Im Rahmen der Regulierung kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
- Schmerzensgeld
- Schadenersatz (z.B. von unfallbedingt beschädigten Gegenständen)
- Heilbehandlungskosten (z.B. Zuzahlungen zu Physiotherapien, Kosten für Medikamente)
- Verdienstausfall
- Vermehrte Bedürfnisse (unfallbedingte Mehraufwendungen)
- Haushaltsführungsschaden
- Unterhaltsansprüche bei Todesfällen
- Erstattung von Beerdigungskosten bei Todesfällen
Gerne sind wir auch bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Tierhalter behilflich
- sprechen Sie uns einfach an und wir stehen Ihnen mit Kompetenz und vollem Einsatz zur Seite!