Personenschadensrecht

Zuständig: Rechtsanwalt Maximilian Schiessel, Freiburg

Wir beraten und vertreten ausschließlich Geschädigte aus Verkehrs- und Arbeitsunfällen, Opfer aus Körperverletzungen sowie Angehörige von tödlich verunfallten Personen.

  • Im Rahmen der Regulierung kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
    Schmerzensgeld
  • Schadenersatz (z.B. von unfallbedingt beschädigten Gegenständen)
  • Heilbehandlungskosten (z.B. Zuzahlungen zu Physiotherapien, Kosten für Medikamente)
  • Verdienstausfall
  • Vermehrte Bedürfnisse (unfallbedingte Mehraufwendungen)
  • Haushaltsführungsschaden
  • Unterhaltsansprüche bei Todesfällen
  • Erstattung von Beerdigungskosten bei Todesfällen

Gerne sind wir auch bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Tierhalter behilflich
- sprechen Sie uns einfach an und wir stehen Ihnen mit Kompetenz und vollem Einsatz zur Seite!