Personenschadensrecht

Zuständig: Rechtsanwalt Maximilian Schiessel, Freiburg

Wir beraten und vertreten ausschließlich Geschädigte aus Verkehrs- und Arbeitsunfällen, Opfer aus Körperverletzungen sowie Angehörige von tödlich verunfallten Personen.

Im Rahmen der Regulierung kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
-    Schmerzensgeld
-    Schadenersatz (z.B. von unfallbedingt beschädigten Gegenständen)
-    Heilbehandlungskosten (z.B. Zuzahlungen zu Physiotherapien, Kosten für Medikamente)
-    Verdienstausfall
-    Vermehrte Bedürfnisse (unfallbedingte Mehraufwendungen)
-    Haushaltsführungsschaden
-    Unterhaltsansprüche bei Todesfällen
-    Erstattung von Beerdigungskosten bei Todesfällen

Gerne sind wir auch bei der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen gegen Tierhalter behilflich
- sprechen Sie uns einfach an und wir stehen Ihnen mit Kompetenz und vollem Einsatz zur Seite!