Kauf- und Werkvertragsrecht

Zuständig: Fachanwalt für Arbeitsrecht Thilo Köhler, Freiburg

Bei Kaufverträgen handelt es sich um Austauschverträge. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung einer Kaufsache gegen Zahlung des Kaufpreises. Gegenstände des Kaufvertragsrechts können sowohl Sachen als auch Rechte sein.
Gegenstand eines Werkvertrages ist die Herstellung des versprochenen Werkes gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Herstellung eines Werkes ist hier auf Erfolg gerichtet, zu welchem sich der Unternehmer verpflichtet hat.

Wir beraten und vertreten Sie im Kauf- und Werkvertragsrecht bei:
- Vertragsanbahnung,
- Vertragsprüfung
- sowie der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen und der Abwehr solcher.