Zuständig: Rechtsanwalt Maximilian Schiessel, Freiburg
Wir beraten und vertreten Mandanten, welche durch Arztbehandlungs- oder Aufklärungsfehler geschädigt wurden. Ferner überprüfen wir auch Honorierungen nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) oder GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte). Schließlich verhelfen wir Ihnen auch zu Ihrem Recht, Einsicht in die Patientenakte zu erhalten.