Existenzgründungs- und Sanierungsberatung
Zuständig: Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg
Wir beraten und vertreten Existenzgründer, aber auch Unternehmen in der Krise bei
- Verhandlungsführung mit Kreditinstituten
- Erarbeitung der grundlegen Vertragsverhältnisse
- Wahl der geeigneten Rechtsform
- Beantragung von Fördermitteln
- Erstellung von Ratings
- Erstellung von Planungsrechnungen mit Abweichungsanalysen
- Implementierung von leistungsfähigen Controllingsystemen zur Früherkennung von Krisen
- Schwachstellen- bzw. Ursachenanalysen
- Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten
- Integration von Auffanglösungen