Allgemeines Zivilrecht

Zuständig: Rechtsanwalt Maximilian Schiessel, Freiburg

Fachanwalt für Versicherungsrecht Andreas Mohr, Freiburg

Rechtsanwalt Josias Schmidt, Freiburg

Regelungen zum allgemeinen Zivilrecht finden sich vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch, ergänzt durch einige Spezialgesetze. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören die vertraglichen Schuldverhältnisse, Schadensersatzansprüche, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung und Ansprüche wegen Eigentums. Darüber hinaus umfasst das Zivilrecht Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche z.B. im Nachbarschaftsrecht oder bei Ehrverletzungen. Wir beraten und vertreten unser Klientel bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, aber auch bei der Abwehr von Forderungen aus dem allgemeinen Zivilrecht.

-    Geltendmachung von Ansprüchen aus vertraglichen Schuldverhältnissen
-    Forderungsabwehr
-    Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
-    Nachbarschaftsrecht
-    Ansprüche wegen Eigentums- und Herausgabeansprüche
-    Ungerechtfertigte Bereicherung
-    Beratung und Prüfung von Verträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen