Zuständig: Fachanwalt für Arbeitsrecht Philipp Stark, Freiburg
Die Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung.
Grundlage dieser Rechtsbeziehung ist das Betriebsverfassungsgesetz, im öffentlichen Sektor das Personalvertretungsgesetz.
Wir beraten und vertreten sowohl Betriebsräte als auch Arbeitgeber im Rahmen von Schulungen, Prozessvertretungen und Verhandlungen, um einen transparenten, fairen und rechtssicheren Umgang der beiden Betriebsparteien miteinander zu ermöglichen.
Egal ob es um einen Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsratsanhörung, Betriebsratswahlen oder die Bildung eines Wahlvorstandes oder eine Betriebsversammlung geht: in all diesen Bereichen verfügen wir über jahrelange Erfahrung und vertreten laufend Betriebsparteien unter anderem auch bei der Aushandlung und dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen.