Steuerstrafrecht

Zuständig: Fachanwalt für Strafrecht Christoph Kuhlmann, Freiburg

Die Intensität, mit der die Strafverfolgungs- und Steuerbehörden im Bereich des Steuerstrafrechts fahnden, hat in den vergangenen Jahren spürbar zugenommen. Das steuerliche Strafverfahren hat an Bedeutung gewonnen und kann heute jeden Steuerpflichtigen treffen. Dabei sind die Regelungsdichte und der zulässige Gestaltungsrahmen im Bereich des Steuerrechts selbst für den Steuerrechtler oft nur noch schwer, für den Laien indes praktisch undurchschaubar geworden. Die Grenzen einer Ausnutzung legitimer Möglichkeiten der Steuergestaltung werden hierdurch schnell erreicht, liegt doch die strafbare Steuerverkürzung oft nur eine Nuance entfernt. Dabei tragen die Möglichkeiten und Notwendigkeiten modernen Wirtschaftens über Ländergrenzen hinweg, neue Kommunikations- und Absatzwege und das Zusammenspiel arbeitsteiligen Zusammenwirkens in einer globalisierten Welt dazu bei, die Komplexität des steuerlich relevanten Lebenssachverhalts beständig auszudehnen. Allzu vorschnelle Antworten auf drängende Fragen in einem laufenden Ermittlungsverfahren gilt es deshalb zu vermeiden.

 

Wo die Möglichkeit der Selbstanzeige Ermittlungen aber vermeiden kann, gilt es die regelmäßig auch fiskalisch geprägten Interessen der ermittelnden Behörde zu nutzen. Gerade der umfangreiche Lebenssachverhalt und die angesprochenen Schwierigkeiten bei dessen vollständiger Aufklärung eröffnen mitunter Möglichkeiten, die bisweilen auch den Weg hin zu einer Verfahrenseinstellung ebnen.

 

Aufgrund der Doppelfunktion der Steuerfahndung und dem Zusammenspiel der Bewertung von Steuergrundlagen einerseits sowie der steuerstrafrechtlichen Einordnung andererseits ist eine von Beginn an enge Zusammenarbeit zwischen der steuerlichen Beratung einerseits und der strafrechtlichen Vertretung andererseits auf dem Weg hin zu einer Gesamtabwägung sämtlicher Interessen des Mandanten unumgänglich.

Wir vertreten, beraten und verteidigen auf diesem Weg engagiert, kompetent und offensiv.