Zuständig: Fachanwalt für Mietrecht Philipp Stark, Freiburg
Das Jagdrecht umfasst eine Vielzahl von eigenständigen Rechtsgebieten und weist zahlreiche Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten auf; so zum Beispiel zum Waffenrecht, zum Grundstücksrecht, zum Naturschutzrecht und zum Landpachtrecht.
Im engeren Sinne umfasst das Jagdrecht aber das öffentliche Jagdrecht, mithin die Befähigung nach bestandener Jägerprüfung eigenständig der Jagd nachzugehen, einen Waffenschein und eine Waffenbesitzkarte sowie einen Jagdschein zu lösen.
Zum Jagdrecht gehört aber auch der große Bereich der Jagdhaftpflicht wie insbesondere der Wildschadensregulierung sowohl im Straßenverkehr als auch bei etwaigen Flurschäden oder Jagdunfällen.
Das private Jagdrecht schließlich umfasst den gesamten Bereich der zivilrechtlichen Beziehungen zwischen dem Jagdherrn und den Jägern bzw. dem Grundstückseigentümer und der Jagdgenossenschaft, Fragen zum Begehungsschein und Ähnliches.
Gleiches gilt selbstverständlich für das Fischereirecht, wobei hier dann noch die Spezialmaterie des Wasserhaushaltsrechtes und des Gewässerschutzes hinzukommt.
In all diesen Bereichen vertreten wir Sie kompetent und zielführend.