Zuständig: Rechtsanwalt Dr. Hans Klees, Freiburg
Rechtsanwalt Josias Schmidt, Freiburg
Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg
Das Urheberrecht schützt den Urheber von Werken der Literatur, Kunst und Wissenschaft. Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers an seiner persönlichen geistigen Schöpfung. Es ist ein eigentumsähnliches Recht und begründet persönlichkeitsrechtliche und vermögensrechtliche Ansprüche. Wir beraten und vertreten unser Klientel beim:
- Schutz und Durchsetzung von Urheberpersönlichkeitsrechten, Verwertungsrechten und sonstigen urheberrechtlichen Rechten
- Beratung und Abwehr von Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen betreffend Musik- und Filmdownloads aus dem Internet (Filesharing).
- modifizierte Unterlassungserklärung