Erbrecht: Steuern sparen in der Erbengemeinschaft

Rechtsanwalt Josias Schmidt

 

Mit Urteil vom 26. September 2023 hat der Bundesfinanzhof eine wichtige Entscheidung getroffen, die die Besteuerung beim Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft betrifft.

Der Fall, der diesem Urteil zugrunde lag, war folgender: Eine Erbengemeinschaft, bestehend aus drei Erben, erbte mehrere Immobilien. Einer der Erben kaufte die Erbanteile der beiden anderen Erben an der Erbengemeinschaft und verkaufte daraufhin die Immobilien. Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft, da weniger als zehn Jahre zwischen Kauf und Verkauf der Immobilie lagen. Gegen diese Entscheidung wurde geklagt.

Rechtlich ging es darum, ob der Kauf eines Anteils an einer Erbengemeinschaft automatisch zur anteiligen Anschaffung eines zum Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft gehörenden Grundstücks i.S.d. § 23 EStG führt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies nicht automatisch der Fall ist. Diese Entscheidung ist wichtig, da sie zeigt, dass nicht jeder Kauf von Erbanteilen automatisch die „Anschaffung“ (im steuerlichen Sinne) aller einzelnen Wirtschaftsgüter der Erbengemeinschaft einschließt. Es kann daher im Einzelfall aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein, statt des Grundstücks selbst den Erbanteil am Nachlass, in welchen das Grundstück fällt, zu erwerben oder zu verkaufen

Das Bundesfinanzministerium hat noch keine offizielle Position zu dieser Entscheidung eingenommen. Dieses Urteil eröffnet jedoch neue Möglichkeiten bei der Übertragung steuerverhafteter Grundstücke. Es ist jedoch zu beachten, dass es beim Kauf oder Verkauf von Erbanteilen einige rechtliche und steuerliche Fallstricke gibt. Daher ist es ratsam, solche Transaktionen von Fachleuten begleiten zu lassen.