Existenzgründungs- und Sanierungsberatung

Zuständig: Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg

Wir beraten und vertreten Existenzgründer, aber auch Unternehmen in der Krise bei
 

  • Verhandlungsführung mit Kreditinstituten
  • Erarbeitung der grundlegen Vertragsverhältnisse
  • Wahl der geeigneten Rechtsform
  • Beantragung von Fördermitteln
  • Erstellung von Ratings
  • Erstellung von Planungsrechnungen mit Abweichungsanalysen
  • Implementierung von leistungsfähigen Controllingsystemen zur Früherkennung von Krisen
  • Schwachstellen- bzw. Ursachenanalysen
  • Erarbeitung von Restrukturierungskonzepten
  • Integration von Auffanglösungen