Rechtsanwältin Melanie Pfau
Frage: Schimmelbefall in der Mietwohnung ist ein häufiges Problem, das sowohl Mieter als auch Vermieter betrifft. Doch was muss aus rechtlicher Sicht beachtet werden, wenn Schimmel in der Wohnung auftritt?
Antwort: Sobald ein Schimmelbefall in der Mietwohnung entdeckt wird, muss der Mieter diesen unverzüglich dem Vermieter - am besten schriftlich - melden. Zudem ist es sinnvoll, den Schimmelbefall durch Fotos zu dokumentieren.
Die rechtlichen Folgen des Schimmelbefalls für Mieter und Vermieter richten sich danach, wer für die Verursachung des Schimmels verantwortlich ist. Grundsätzlich trägt der Vermieter die Verantwortung dafür, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand überlassen wird und in diesem Zustand bleibt. Das bedeutet, dass er dafür sorgen muss, dass keine baulichen Mängel vorliegen, die zu Schimmelbildung führen können. Dies betrifft insbesondere undichte Wände, defekten Rohrleitungen oder eine unzureichende Isolierung der Wohnung.
Wenn der Schimmelbefall durch bauliche Mängel verursacht wird, muss der Vermieter diesen beheben. Dem Mieter kann in diesem Fall das Recht einer Mietminderung zustehen, da die Wohnung aufgrund des Schimmels in ihrem Wohnwert gemindert ist.
Die Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere sowie dem Ausmaß des Schimmelbefalls und dem Grad der Beeinträchtigung der Nutzung der Wohnung ab. Bei leichtem Schimmel an einer Wand liegt eine Mietminderung eher im unteren Bereich, während starker Schimmel, der die Gesundheit gefährdet, eine höhere Mietminderung rechtfertigen kann.
Zudem kann der Mieter Schadensersatz fordern, wenn durch den Schimmel Möbel oder persönliche Gegenstände beschädigt wurden oder dadurch Gesundheitsschäden (z. B. Atemwegserkrankungen) entstehen.
Einen Anspruch auf eine Mietminderung oder Schadensersatz hat ein Mieter in jedem Fall aber erst nachdem er den Vermieter über den Schimmelbefall informiert hat. Denn erst dann ist der Vermieter verpflichtet, den Schimmel zu beseitigen. Für die Beseitigung des Schimmels sollte der Mieter dem Vermieter eine angemessene Frist setzen und ihm Zugang zur Wohnung gewähren.
Allerdings kann Schimmel auch durch ein falsches Heiz- und Lüftverhalten des Mieters entstehen. Denn unzureichende Belüftung oder nicht ausreichendes Heizen kann gerade in den Wintermonaten schnell zu Kondenswasser und damit zu Feuchtigkeitsproblemen führen, die Schimmel begünstigen. In solchen Fällen liegt die Verantwortung beim Mieter, weshalb der Mieter kein Recht hat die Miete zu mindern und der Vermieter die Beseitigung des Schimmels verlangen kann. Gegebenenfalls stehen dem Vermieter auch Schadensersatzansprüche gegen den Mieter zu.
Tipp: Mieter sollten bei Schimmelbefall in der Wohnung schnell handeln und den Vermieter umgehend informieren. Es ist ratsam, den Schimmelbefall zu dokumentieren und sich rechtzeitig juristischen Rat zu holen, um eine mögliche Mietminderung oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen und eine schnelle Beseitigung zu erreichen.