Rechtsanwältin Katharina Schmid
Wer dieses Jahr heiratet, macht sich sicher bereits Gedanken über die Location, Dekoration und die Hochzeitsreise. Doch vermutlich wenige denken bei all den schönen Dingen auch an einen Ehevertrag.
Dabei ist ein Ehevertrag gar nicht so unromantisch, wie es zunächst scheint.
Ohne einen Ehevertrag lebt das Ehepaar im gesetzlichen Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Oft kann es aber sinnvoll sein, das gesetzliche Grundgerüst an die individuellen Bedürfnisse des Paares anzupassen, beispielsweise um die finanzielle Unabhängigkeit bei einer Selbstständigkeit zu wahren.
Doch nicht nur der Güterstand, auch Regelungen zum Unterhalt und zur Altersvorsorge können getroffen werden.
Im Wege des sogenannten Versorgungsausgleichs werden die Rentenansprüche bei der Ehescheidung nach dem Gesetz hälftig geteilt. Dies bietet vom Ansatz her eine gerechte Aufteilung. Doch gerade im Hinblick auf Betreuungszeiten für Kinder und damit einhergehenden finanziellen Einbußen bei Einkommen und Rente bestehen Gestaltungsmöglichkeiten durch einen Ehevertrag. Es ist möglich zu regeln, dass der Erwerbstätige dem betreuenden Elternteil einen Beitrag zur privaten Altersvorsorge zahlt, zum Beispiel als monatliche Rate auf einen Sparplan. So kann sichergestellt werden, dass beide im Alter unabhängig voneinander finanziell versorgt sind.
Sinnvoll ist es, den Ehevertrag recht früh, also vor oder zu Beginn der Ehe abzuschließen. Denn sollte es jemals zu einer Scheidung kommen, so richten sich die Scheidungsfolgen nach einer fairen Vereinbarung aus einer Zeit, in der sich beide nur das Beste für den anderen gewünscht haben.
Ein Ehevertrag ist nicht für immer in Stein gemeißelt. Eine Änderung oder Aufhebung ist möglich, jedoch nur gemeinsam vor dem Notar.
Wichtiges im Überblick:
Der Ehevertrag kann vor oder nach der Hochzeit abgeschlossen und auch nachträglich geändert werden.
Das Ehepaar muss sich über die Vereinbarungen einig sein.
Eine Beurkundung des Ehevertrages durch den Notar ist zwingend notwendig.
Es kann sinnvoll sein, sich vor dem gemeinsamen Notartermin zunächst voneinander unabhängig anwaltlich zu beraten zu lassen.