2024-04-09 13:45:00 - Familienrecht: Welche Rechte haben Großeltern bei Inobhutnahme Ihres Enkelkindes?

Familienrecht: Welche Rechte haben Großeltern bei Inobhutnahme Ihres Enkelkindes?
09.04.2024

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Matthias Mohr

 

Frage: Das Jugendamt hat unserer Tochter ihr sechs Monate altes Kind weggenommen, weil es eine Kindeswohlgefährdung befürchtet. Das Familiengericht überprüft nun, ob unserer Tochter das Sorgerecht zu entziehen ist. Zuletzt hatten wir uns um unser Enkelkind gekümmert und würden es nun gerne dauerhaft zu uns nehmen, also das Sorgerecht beantragen. Was können wir tun?

 

Antwort: Grundsätzlich ist es so, dass Großeltern an dem Sorgerechtsverfahren der Eltern nicht beteiligt sind. Sie können aber beantragen, dass Sie dem Verfahren als sogenannte „Kann-Beteiligte“ hinzugezogen werden. Das geht aber nur, wenn das Enkelkind zuvor tatsächlich von Ihnen gepflegt und versorgt worden ist. In diesem Fall muss das Gericht Sie als Beteiligte zu dem Gerichtsverfahren hinzuziehen. Sie können im Verfahren dann z.B. Stellungnahmen fertigen und an den Gerichtsterminen teilnehmen. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann das Gericht Ihnen dann auch tatsächlich das Sorgerecht in Form einer Vormundschaft zusprechen.

 

Tipp: Die Chancen, das „verlorene Kind“ wieder zurückzubekommen, erhöhen sich, wenn Sie zu dem Verfahren als Beteiligte hinzugezogen werden. Sie sollten daher nicht einfach darauf vertrauen, dass alles gut wird, sondern selbst aktiv werden und gegebenenfalls Hilfe in Anspruch nehmen.