Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht Andreas Mohr
Frage: Ich wurde vor einiger Zeit von einem Stromanbieter angerufen. Dabei wurde mir ein attraktives Angebot unterbreitet. Es wurde der Eindruck vermittelt, dass mir dieses Angebot anschließend noch zur Unterschrift per Post zugesandt werde. Tatsächlich habe ich nach dem Telefonat Vertragsunterlagen erhalten, die ich sodann unterschrieben zurückgeschickt habe. Ich ging davon aus, erst damit den Vertrag abzuschließen.
Nun behauptet der Anbieter, der eigentliche Vertrag sei schon vorher am Telefon wirksam zustande gekommen. Mit meiner Unterschrift hätte ich darüber hinaus einer Verlängerung der Vertragslaufzeit von 24 auf 48 Monaten zugestimmt.
Ist das zulässig? Ich fühle mich vom Anbieter getäuscht.
Antwort: Mit Ihrem Problem sind Sie nicht allein. Derzeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, denen ein neuer, völlig überteuerter Stromlieferungsvertrag oder eine ungewollte Vertragsverlängerung untergejubelt wurde, oder die sich mit einer massiven Preiserhöhung konfrontiert sehen. Dies betrifft insbesondere zwei bestimmte Stromanbieter. Den Kunden werden im Telefonat dabei oft falsche Versprechungen gemacht. Entgegen den ausdrücklichen Beteuerungen stellt sich dann aber heraus, dass der neue Stromvertrag oft auch erheblich teurer ist, als der Vertrag mit dem vorherigen Anbieter. Darüber hinaus sind die Vertragsunterlagen ganz bewusst so gestaltet, dass der Kunde unbewusst einer Vertragsverlängerung zustimmt, die ihn mindestens 48 Monate lang an den neuen Anbieter binden soll.
Glücklicherweise sind solche Klauseln meist unwirksam, da Vertragslaufzeiten über 24 Monate nicht zulässig sind. Die Folge ist, dass der Vertrag jederzeit ordentlich und ohne Frist gekündigt werden kann, oft sogar noch vor Beginn der Strombelieferung. Es bestehen daher gute Chancen, doch noch aus dem Vertrag herauszukommen. Allerdings reagieren die beiden besagten Anbieter oft erst auf die Einreichung einer Klage.
Tipp: Oft wird den Kunden am Telefon das Blaue vom Himmel versprochen. Am Ende des Gesprächs soll dann noch ein Mitschnitt angefertigt werden, bei dem der Kunde die Vertragskonditionen mit einem kurzen „Ja“ bestätigt. Vielen Kunden ist nicht bewusst, dass damit schon ein wirksamer Vertrag zustande kommen kann. Am besten lässt man es erst gar nicht so weit kommen und legt bei ungewollten Werbeanrufen direkt auf. Es hilft, sich zu vergegenwärtigen, dass man dem Anrufer gegenüber zu nichts verpflichtet ist und Verträge, die auf diese aggressive Art und Weise vertrieben werden, in aller Regel reine Abzocke sind.