2023-03-15 12:30:00 - Das richtige Testament: Notariell oder handschriftlich?

Das richtige Testament: Notariell oder handschriftlich?
15.03.2023

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger

 

Frage: Wir sind seit Jahren miteinander verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Neben unserem Einfamilienhaus und einer Eigentumswohnung haben wir noch kleinere Geldanlagen, etwas Gold und ein paar Antiquitäten. Uns stellt sich nun die Frage, wie wir am besten unser Testament aufsetzen sollen. Ist der Weg zu einem Notar sinnvoll? Auch ein befreundetes Paar stellt sich diese Fragen, ist jedoch nicht miteinander verheiratet.

 

Antwort: Grundsätzlich sind handschriftlich selbst geschriebene Testamente genauso wirksam wie notarielle Testamente. Ein notarielles Testament kostet jedoch Notargebühren, erspart aber im Gegenzug einen gegebenenfalls notwendigen Erbschein und die hierdurch entstehenden Kosten. Zu einem notariellen Testament kann geraten werden, wenn es zum Beispiel um das Vererben von Immobilien oder auch einem Unternehmen geht. Voraussetzung ist aber, dass dieses Testament nicht unbedingt noch einmal geändert werden soll, da hierdurch weitere Notarkosten entstehen. Bestehen also noch Zweifel, wie es wirklich weitergehen soll bzw. wie sich z.B. die Kinder entwickeln, wäre zunächst ein handschriftliches Testament vorzuziehen und gegebenenfalls später durch ein (endgültiges) notarielles Testament zu ersetzen.

Miteinander verheiratete Paare (gilt auch für eingetragene Partnerschaften) können gemeinsam –  auch handschriftlich - testieren.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein Ehepartner nicht deutscher Staatsbürger ist. Oftmals gelten hier andere gesetzliche Regelungen.

Ein gemeinschaftliches Ehegattentestament kann übrigens nur gemeinsam geändert werden oder einer der Ehepartner widerruft dieses Testament formgültig.

Sowohl einseitige wie auch gemeinschaftliche Testamente können beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden. Dies ist sinnvoll, wenn das Abhandenkommen des Testamentes nicht auszuschließen ist. Nicht miteinander verheiratete Paare dürfen nicht gemeinsam testieren. Ihnen bleibt der Weg zweier Einzeltestamente oder eines notariell zu beurkundenden Erbvertrages.

 

Tipp: Lassen Sie sich die genauen Kosten eines notariellen Testaments vorab mitteilen. Hier kommt es auf den Wert des Vermögens an. Gemeinschaftliche Testamente kosten beim Notar in der Regel das Doppelte wie ein Einzeltestament.