2023-01-11 12:30:00 - Familienrecht: „Vater sein dagegen sehr“ – Sorgerecht des nichtehelichen Vaters

Familienrecht: „Vater sein dagegen sehr“ – Sorgerecht des nichtehelichen Vaters
11.01.2023

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Matthias Mohr

 

Frage: Ich bin Vater eines nichtehelichen Kindes. Habe ich beim Familiengericht eine Chance das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter zu erhalten?

 

Antwort: Grundsätzlich ist es so, dass nach der Geburt eines nichtehelichen Kindes nur die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält.

Am 19.05.2013 wurde § 1626a BGB in Kraft gesetzt. Hiernach kann der Vater ohne weiteres das gemeinsame Sorgerecht geltend machen. Es wird nur abgelehnt, wen es nicht dem Kindeswohl entspricht.

 

Übrigens: Ein Vater kann das gemeinsame Sorgerecht auch ohne gerichtliches Verfahren erhalten. Dies setzt eine einvernehmliche Sorgeerklärung mit der Mutter beim Jugendamt voraus. Diese kann bereits vor der Geburt abgegeben werden.

 

Tipp: Sollte die Mutter dies ablehnen, so können wir Sie gerne beraten und unterstützen.