2022-12-21 12:30:00 - Familienrecht: Umgangsrecht an Weihnachten

Familienrecht: Umgangsrecht an Weihnachten
21.12.2022

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Matthias Mohr

 

Frage: Wir leben seit längerem getrennt. Nun steht aber Heiligabend an und wir sind uns nicht einig, bei wem die Kinder feiern. Gibt es da eine Regelung?

Antwort: Der Gesetzgeber hat in § 1684 BGB festgelegt: " Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt."

Das Umgangsrecht soll die verwandtschaftlichen Beziehungen zu dem Kind aufrechterhalten, einer Entfremdung vorbeugen und auch dem Liebesbedürfnis beider Teile Rechnung tragen. So hat das Bundesverfassungsgericht schon in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2010 die besondere Bedeutung des Umgangsrechts hervorgehoben. Aber was bedeutet dies nun für das Umgangsrecht an Weihnachten?

Mehr als diese Vorgaben hat das zuständige Familiengericht im Streitfall nicht zu beachten. Letztendlich handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung, bei der verschiedene Kriterien überprüft werden: wie wichtig ist einem Elternteil Weihnachten, gibt es Halbgeschwister, wie wurde das Weihnachtsfest gefeiert, als man noch zusammen war, sind Verwandte, insbesondere Großeltern dabei gewesen….

Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung dieser Kriterien. Tendenziell ist es aber so, dass auf eine Einigung der Eltern abgestellt wird, wonach das Kind Heiligabend abwechselnd bei einem Elternteil im einen Jahr und beim anderen Elternteil im nächsten Jahr begeht.

Tipp: Beim Geburtstag des Kindes ist die Vorgehensweise übrigens entsprechend. Sollten Sie zu Umgangsfragen Beratungsbedarf haben und die staatlichen Möglichkeiten schon ausgeschöpft haben, können Sie sich gerne an uns wenden.