Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Christoph Kuhlmann
Situation: Corona setzt uns allen zu, Menschen und Unternehmen, egal ob groß oder klein. Grade zu Beginn der Krise war die Verunsicherung besonders groß. Niemand vermochte sich anlässlich eines erstmaligen „Lockdowns“ auszumalen, wie weit die Kräfte reichen. Wirtschaftlich war diese Phase daher vor allem für Kleinunternehmer und Soloselbständige eine ganz besondere Herausforderung.
Die öffentliche Hand zeigte sich in dieser Krise zunächst offen und gewährte in erheblichem Umfang eine Corona-Soforthilfe. Allerdings war diese an umfangreiche und im zeitlichen Verlauf auch abweichende Bedingungen geknüpft, die zunächst kaum überprüft wurden. Aktuell aber wird flächendeckend nachgehalten, ob die Anspruchsberechtigung vormals auch tatsächlich vorlag.
Frage: Drohen Konsequenzen über die Rückzahlung hinaus?
Antwort: Jedem Soforthilfeempfänger sollte spätestens nach einem ersten Aufforderungsschreiben klarwerden, dass nunmehr genau nachgeschaut wird. Einzelne Anspruchsvoraussetzungen erschließen sich dabei aber auch im Rückblick nicht von allein, soweit sie etwa an vormalige Prognosen der Berechtigten geknüpft sind. Diese im Einzelfall nachzuhalten, erfordert eine eingehende Befassung, oft auch unter Einbindung eines Steuerberaters. Erst so kann unabhängig geprüft werden, ob etwa eine Rückzahlung vormals erlangter Hilfsgelder eingefordert werden kann.
Umgekehrt erfordert eine nachträglich als unberechtigt erkannte Erlangung der Corona-Soforthilfe regelmäßig zügiges Handeln. Denn mit der Rückzahlung allein ist es in der Regel nicht getan, vielmehr droht die Einleitung eines Strafverfahrens. Dabei kann die unberechtigte Erlangung einer Regelhilfe von 9.000.- € eine Geldstrafe von über 90 Tagessätzen zur Folge haben. So Betroffene gelten damit als vorbestraft!
Tipp: Lassen Sie es nicht soweit kommen und suchen Sie rechtzeitig Hilfe. Ein frühzeitiges Tätigwerden, eine klarstellende Einlassung und auch eine freiwillige Rückzahlung können den Weg ebnen für einen Verfahrensausgang, mit dem Sie leben können.