Fachanwalt für Mietrecht Philipp Stark, Freiburg
Frage: Die Birken auf dem Grundstück meines Nachbarn stören mich. Diese sind ca. 18 m hoch und stehen mindestens 2 m von der Grenze entfernt. Jedes Jahr im Herbst und im Frühjahr habe ich durch den Pollenflug, die Blätter und kleine Ästchen einen Haufen Arbeit.
Kann ich verlangen, dass mein Nachbar die Birken entfernt oder mich wenigstens für meine zusätzliche Arbeit entschädigt?
Antwort: Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 20.09.2019 (V ZR 218/18) entschieden, dass in einem solchen Fall kein Anspruch auf Entfernung oder Entschädigung besteht.
Das Landgericht hatte den Nachbarn noch zur Beseitigung der Birken verurteilt.
Anders jetzt das Oberste Deutsche Gericht:
Da der Nachbar oder sein Vorgänger bei der Anpflanzung der Birken die erforderlichen Grenzabstände nach dem Nachbarrecht Baden-Württemberg eingehalten hat, ist der jeweilige Eigentümer für alle von den Birken ausgehenden „Belästigungen“ wie Blätter, Pollen etc. überhaupt nicht verantwortlich.
Bislang ist dies im Nachbarrecht regelmäßig anders gesehen worden. Grundsätzlich wurde ein solcher Abwehranspruch bejaht. Allerdings wurde früher argumentiert, dass Laub, Ästchen und Pollen jedenfalls dann hinzunehmen seien, wenn diese ortsüblich seien, weil beispielsweise die gesamte Nachbarschaft begrünt sei oder man in der Nähe Wald habe.
Mit der neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof diese Prüfung zugunsten des Grundstückseigentümers nach vorne verschoben. Danach besteht bei Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzabstände schon gar keine Verantwortlichkeit des jeweiligen Grundstückseigentümers für das Laub seiner Bäume.
Die Entscheidung hätte allerdings anders ausfallen müssen, wenn der Nachbar nicht Beseitigung oder Entschädigung, sondern nur die Verkürzung der Bäume verlangt hätte. Auch hierfür schreibt das Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg nämlich eine maximale Höhe vor. Diese war vorliegend überschritten. Allerdings hatte der Nachbar diese Verkürzung nicht verlangt, sodass der Bundesgerichtshof dies auch nicht zu entscheiden hatte.
Die Regelungen im Nachbarrecht sind vergleichsweise komplex, so dass anwaltlicher Rat hilft, teure Prozesse zu vermeiden.