Rechtsanwalt Ulfert Schönfeld, Freiburg
Frage: Unsere Tochter war lange mit einem Freund zusammen und auch verlobt. Daraufhin haben wir ihm Geld für ein Baugrundstück geschenkt, weil wir dachten, dass sie heiraten.
Nun haben sie sich vor der Hochzeit überraschend getrennt. Können wir das geschenkte Geld vom früheren Freund unserer Tochter wieder zurückverlangen?
Antwort: Größere Geldgeschenke können bei nicht zustande gekommener Ehe grundsätzlich zurückgefordert werden, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft des Paares kurz nach der Schenkung endet. Auch eine Grundstücksschenkung oder ein Geldgeschenk für die Finanzierung eines Grundstückskaufs können zurückgefordert werden.
Der Bundesgerichtshof hat erst jüngst eine Zeitspanne von bis zu 2 Jahren nach Schenkung für eine mögliche Rückforderung der Schenkung festgestellt. Wenn Sie bei Schenkung auf den langfristigen Bestand der Beziehung und die Eheschließung vertraut haben, ist durch die Trennung des Freundes von Ihrer Tochter die „Geschäftsgrundlage“ für Ihre Schenkung weggefallen. Der Beschenkte musste damit rechnen, dass die Beziehung auch scheitern kann. Ihm ist die Rückgabe der Schenkung an Sie daher zuzumuten. Sie können also Ihr Geschenk oder dessen Wert voraussichtlich zurückfordern.
Ob dies ganz oder nur teilweise möglich ist, hängt von den weiteren Umständen und der Zeitdauer seit der Schenkung ab. Auch in Fällen mit Eheschließung und viel späterer Scheidung ist eine teilweise Rückforderung von großen Geschenken, sogenannten „ehebedingten Zuwendungen“, noch denkbar.
Um den Sachverhalt genauer prüfen und rechtssicher beurteilen zu können, sollten Sie sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen. Schließlich geht es um einen erheblichen Betrag, den Sie dadurch retten und Ihrem Kind dann allein zukommen lassen können.
Tipp: Wenn Sie eine Schenkung vor einer Hochzeit vornehmen wollen, schreiben Sie einen Brief an den Beschenkten, bevor Sie Ihr Geld verschenken oder ein Grundstück überschreiben. Darin sollte stehen, dass Ihre Schenkung im Hinblick auf die beabsichtigte Eheschließung erfolgt. Dies kann später ein wichtiges Dokument zur Begründung Ihrer Rückforderung sein.
Sehr wichtig: Behalten Sie unbedingt eine Kopie des von Ihnen unterschriebene Briefes in Ihren persönlichen Unterlagen und übergeben Sie den Brief am besten im Beisein eines Zeugen, damit der Beschenkte nicht später behauptet, er hätte so einen Brief nie erhalten.