2019-07-10 11:15:00 - Mietrecht: Fristlose Kündigung durch den Anwalt

Mietrecht: Fristlose Kündigung durch den Anwalt
10.07.2019

Fachanwalt für Miet-und WEG-Recht Philipp Stark, Freiburg

Frage: Ich habe wegen zahlreicher Mängel in meiner Wohnung Miete zurückbehalten. Jetzt habe ich eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges durch den Anwalt meines Vermieters bekommen. Ich soll alle Beträge nachzahlen, verliere die Wohnung und muss jetzt auch noch den gegnerischen Anwalt bezahlen. Ist das rechtens?

 

Antwort: Nach dem Gesetz kann ein Vermieter kündigen, sobald ein Zahlungsrückstand von 2 Monatsmieten aufgelaufen ist. Schon aus diesem Grunde sollte vor einer Mietminderung immer rechtlicher Rat eingeholt werden, um die richtige Höhe der Mietminderung sicher bestimmen zu können. Ansonsten droht die fristlose Kündigung.

Hinzu kommen dann aber unter Umständen auch weitere Schadensersatzforderungen wie zum Beispiel die Gebühren des Anwalts, der die Kündigung formuliert hat. Dieser wird regelmäßig dann auch die ausstehenden Mieten mit geltend machen, was den gesamten Streitwert und damit auch die Gebührenansprüche des Anwaltes nochmals in die Höhe treibt. Für eine Kündigung können dann leicht Anwaltsgebühren bis zu 600 € und mehr zusammenkommen.

Tipp: Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Berlin vom 28.09.2018 gilt dieser Grundsatz aber nicht uneingeschränkt. Verfügt der Mieter über eine professionelle Hausverwaltung, die ihrerseits zur Aussprache von Kündigungen und zum Abschluss von Mietverträgen (wie meistens) berechtigt ist, so kann die zusätzliche Einschaltung eines Anwaltes gegen die Schadensminderungspflicht des Vermieters verstoßen, mit der Folge, dass die Anwaltsgebühren dann nicht zu bezahlen sind (LG Berlin vom 28.09.2018; 65 S 97/18)