2019-04-10 11:30:00 - Erbrecht: Vorsorgevollmacht: Wichtig, aber richtig!

Erbrecht: Vorsorgevollmacht: Wichtig, aber richtig!
10.04.2019

Fachanwalt für Erbrecht Prof. Dr. Johannes Gröger, Freiburg

Frage: Ich lebe nunmehr seit einigen Jahren allein und mache mir Gedanken was passiert, wenn ich einmal einen Unfall habe oder ernsthaft krank werde. Ich möchte gern, dass dann jemand für mich die richtigen Entscheidungen treffen kann. Ist hier eine Vorsorgevollmacht sinnvoll? Sollte diese auch von einem Notar beurkundet werden?

 

Antwort: Nach deutschem Recht sind weder Angehörige noch Ehepartner berechtigt, ohne besondere Bevollmächtigung für einen Dritten Entscheidungen zu treffen. Daher ist eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich für alle Erwachsenen zu empfehlen, um „im Fall der Fälle“ eine gerichtliche Betreuung zu vermeiden. Eine Vorsorgevollmacht kann sich sowohl auf den Bereich Gesundheit und Pflege beschränken, aber auch finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten mit umfassen. Im Gesundheitsbereich erhält der Bevollmächtigte die Befugnis über medizinische Fragen, z.B. notwendige Operationen oder Behandlungen zu entscheiden oder auch den Aufenthalt des Betroffenen in einem Pflegeheim zu regeln. Erstreckt sich die Vollmacht auch auf finanzielle Angelegenheiten, so kann der Bevollmächtigte zum Beispiel auch vor Behörden, Gerichten, Banken usw. für den Betroffenen Entscheidungen treffen. Ob die Erteilung einer Generalvollmacht für derartige Fälle ratsam ist, hängt jeweils vom Einzelfall ab. In der Vollmacht sollte auch klar angegeben werden, in welchem Fall die Vollmacht verwendet werden darf. Zumeist darf von der Vollmacht nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Vollmachtgeber selbst nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Die Vollmacht sollte auch über den Tod hinaus wirksam sein, damit der Bevollmächtigte z.B. auch in der Lage ist, die Beerdigung zu organisieren und Rechnungen zu bezahlen.

Die notarielle Beurkundung ist in den meisten Fällen nicht notwendig, es sei denn der Bevollmächtigte soll auch über Immobilien verfügen dürfen. In jedem Fall sollte sichergestellt sein, dass der Bevollmächtigte auch wirklich willens und in der Lage ist, mit der ihm erteilten Vollmacht sinnvoll umzugehen.

 

Tipp: Es ist sicherzustellen, dass die Vorsorgevollmacht tatsächlich auffindbar ist. Die Registrierung im Vorsorgeregister kann hier sinnvoll sein. Zu denken ist auch an die Benennung eines Ersatzbevollmächtigten für den Fall, dass der eigentlich Bevollmächtigte „ausfällt“. Klare Anordnungen und die Vermeidung von Bedingungen sind für die Wirksamkeit der erteilten Vollmacht von größter Bedeutung. Letztendlich sollte eine Vorsorgevollmacht regelmäßig aktualisiert, zumindest aber alle zwei Jahre mit aktuellem Datum und erneuter Unterschrift versehen werde. Zu beachten ist auch, dass die meisten Banken nur eine von ihnen selbst erstellte Bankvollmacht akzeptieren.