Rechtsanwältin und Mediatorin Christina Schmitz, Freiburg
Frage: In unserer Hausgemeinschaft gibt es immer wieder Streit um die Frage, wer wann für das Reinigen des Treppenhauses zuständig ist. Dabei ist das doch klar geregelt. Wir wollten nun einen Anwalt einschalten, haben jetzt aber etwas von „Mediation“ gehört. Was ist das und kann uns so ein Verfahren denn überhaupt helfen?
Antwort: Die Mediation ist ein Verfahren der konstruktiven Konfliktbearbeitung. Hierbei werden die Parteien durch die Mediatoren dabei unterstützt, freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konfliktes zu finden. Die Mediatoren sind unabhängig und neutral. Damit wird keiner Partei eine Lösung vorgegeben, sondern diese finden ihre Lösung unter professioneller Begleitung der Mediatoren selbst. Hierdurch wir eine hohe Akzeptanz der Lösung erzielt, was bei gerichtlichen Entscheidungen leider selten der Fall ist. Gerade in Ihrem Fall ist das Verfahren daher ausgesprochen gut geeignet, da Sie nach einem gelungenen Abschluss wieder friedlich in Ihrer Hausgemeinschaft zusammenleben können.
Tipp: Tatsächlich ist das Verfahren der Mediation besonders geeignet, um Konflikte in Bereichen des gemeinsamen Zusammenlebens einvernehmlich und zur Zufriedenheit aller zu lösen. Dies gilt gerade bei Erbauseinandersetzungen, Partnerschaftsstreitigkeiten sowie arbeits- und mietrechtlichen Konflikten. Zudem ist das Mediationsverfahren kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren, wird außerdem vermehrt von Rechtsschutzversicherungen zumindest anteilig übernommen und ist schneller abzuschließen.