2016-08-10 09:45:00 - Der Rechtstipp: Erbrecht: Was wird aus unseren kleinen Kindern?

Der Rechtstipp: Erbrecht: Was wird aus unseren kleinen Kindern?
10.08.2016

Frage: Wir sind ein junges Ehepaar und haben zwei kleine gemeinsame Kinder, zwei und vier Jahre alt. Wir machen uns nunmehr Gedanken darüber, ob es notwendig ist, ein Testament aufzusetzen und was eigentlich geschieht, wenn uns beiden gemeinsam etwas passiert. Können und sollen wir hier in irgendeiner Weise etwas regeln?

Antwort: In besonderem Maße sollten Eltern mit Kleinkindern vorsorgende Regelungen treffen, um im „Fall der Fälle“ nicht vor schier unlösbare Probleme gestellt zu werden. So ist sicherlich zunächst einmal ein Testament zu empfehlen, indem sich die Eltern gegenseitig zu jeweiligen Alleinerben und ggf. die Kinder zu Schlusserben einsetzen. Nur so kann vermieden werden, dass die zumeist noch minderjährigen Kinder Mitglied einer Erbengemeinschaft werden und sodann die gerichtliche Bestellung eines Ergänzungspflegers oder Entscheidungen des Familiengerichtes notwendig werden. Noch mehr vorausschauende Vorsorge ist für den Fall notwendig, dass beide Elternteile z.B durch schwere dauerhafte Krankheit oder Tod „ausfallen“. Hier empfiehlt sich eine Verfügung in der genaue Vorstellungen und Wünsche formuliert werden, bei wem in einem solchem Fall die Kinder aufwachsen und betreut werden sollen. Diese Anordnungen werden zumeist auch bei einer notwendig werdenden gerichtlichen Entscheidung berücksichtigt. Eine ausführliche Begründung und das Einverständnis dieser „Wunschperson/en“ sollten allerdings nicht fehlen.

Tipp: Neben den Anordnungen hinsichtlich der Betreuung und Versorgung der Kinder sollte auch eine testamentarische Regelung nicht fehlen. Sterben beide Eltern, so werden in der Regel die (minderjährigen) Kinder die Erben. Um auch insoweit unabhängig zu bleiben, empfiehlt sich zumeist die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung bis z.B. das jüngste Kind erwachsen ist. Mit genauen Handlungsanweisungen für den Testamentsvollstrecker lässt sich ausreichend Vorsorge treffen, damit auch die finanziellen Interessen der Kinder hinreichend geschützt und das zumeist unerwünschte Eingreifen von Behörden weitgehend vermieden werden kann.