2015-11-11 12:15:00 - Der Rechtstipp: Erbrecht: Ehevertrag und Erbschaft

Der Rechtstipp: Erbrecht: Ehevertrag und Erbschaft
11.11.2015

Frage: Wir haben vor mehr als 20 Jahren geheiratet und damals einen Ehevertrag geschlossen, in dem wir unter anderem Gütertrennung vereinbart hatten. Ich habe nun gehört, dass dies in erbrechtlicher Hinsicht eventuell nicht die optimale Lösung ist. Was können wir hier tun?

Antwort: Gerade bei Ehen, die vor längerer Zeit geschlossen wurden und in welchen ein Ehevertrag existiert, finden sich Regelungen, wonach generell Gütertrennung vereinbart wurde. Dies mag im Einzelfall auch so gewollt und richtig sein, beinhaltet aber in der Tat erbrechtliche und erbschaftsteuerrechtliche Nachteile.

Leben die Ehepartner nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, so erhöht sich zunächst der gesetzliche Erbteil um ¼. Dies hat auch zur Folge, dass sich z.B. die Pflichtteilsansprüche von (unliebsamen) Kindern entsprechend verringern, was oftmals gewollt wird.

Gerade bei größeren Vermögen verhindert der Güterstand der Gütertrennung zudem auch, dass der überlebende Ehegatte im Erbfall den konkreten Zugewinn ausrechnen und zunächst steuerfrei aus der Erbmasse des verstorbenen Ehepartners „entnehmen“ kann.

Es bietet sich also an zu prüfen, ob nicht die sogenannte „modifizierte Zugewinngemeinschaft“ der bessere Güterstand ist, anstatt generell Gütertrennung zu vereinbaren. Dies bedeutet, dass es grundsätzlich bei Zugewinngemeinschaft verbleibt, dass aber der Ausgleich des Zugewinns für den Fall der Scheidung der Ehe ausgeschlossen wird. Die Möglichkeiten der Modifizierung sind hierbei vielfältig und können den jeweiligen Situationen angepasst werden.

Tipp: Grundsätzlich gehören vor allem ältere Eheverträge auf den juristischen Prüfstand. Nicht nur im Hinblick auf Erbrecht und Steuerrecht, sondern generell sollte überprüft werden, ob Eheverträge der aktuellen Rechtsentwicklung „Stand halten“ Dies gilt insbesondere auch für Unterhaltsregelungen, aber auch für Regelungen beim Versorgungsausgleich (Rententeilung). Gerade für Selbstständige und Unternehmer sollte es Pflicht sein, Eheverträge und Testamente regelmäßig aktualisieren zu lassen.