FRAGE: Über meinen Internetanschluss sollen Musikdateien und Sexfilme geladen worden sein. Ich bin deshalb von einer Rechtsanwaltskanzlei angeschrieben und ‚abgemahnt’ worden. Mir wurde dabei nicht nur eine sehr hohe Rechnung präsentiert, sondern auch mit einer Strafanzeige gedroht. Ich habe aber noch nie solche Dateien aus dem Internet bezogen und auch noch nie etwas mit der Polizei zu tun gehabt. Was kann ich tun?
ANTWORT: Egal ob Musikdatei oder Pornofilm: das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten, neben dem Urheberrecht, insbesondere auch die Regeln des Strafrechts. Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, etwa indem er sich geschützte oder sogar rechtswidrige Inhalte verschafft, macht sich regelmäßig nicht nur schadenersatzpflichtig, sondern häufig sogar strafbar. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch hierauf spezialisierte ‚Abmahnkanzleien’ hat ihre Tücken, wie zuletzt im Zusammenhang mit dem sogenannten ‚streaming’ von Dateien öffentlich bekannt geworden ist.
Wenn ein Dritter ohne Ihr Wissen, sei es über Ihren ‚WLAN-Anschluss’ oder unmittelbar über Ihren nach Virusbefall gekaperten Rechner, Dateien aus dem Internet geladen hat, müssen Sie handeln. Zu klären ist dann zunächst, ob entsprechende Inhalte nicht -ohne Ihr Wissen- doch etwa von einem Familienmitglied oder sonst berechtigtem Nutzer geladen wurden.
TIPP: Die Rechtsprechung mutet jedem Nutzer die angemessene Sicherung seines Internetanschlusses durch entsprechende Verschlüsselung zu. Die Anwendung eines aktualisierten Virenschutzes kann zusätzliche Sicherheit bringen. Werden Sie nicht erst aktiv, wenn Sie den Verdacht hegen, dass Ihr Anschluss missbraucht worden sein könnte!
Nicht selten werden fremde Anschlüsse von Dritten gezielt dazu missbraucht, um beispielsweise Warenbestellungen im Internet aufzugeben oder gar nachhaltig inkriminierte Inhalte wie etwa Kinderpornographie herunterzuladen. In solchen Fällen steht dann ganz schnell die Polizei mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe.
Die Folgen eines entsprechenden Ermittlungsverfahrens reichen rasch bis in das Berufsleben hinein, etwa wenn ein Führungszeugnis gefragt ist, und können so schlimmstenfalls existenzbedrohend sein. - Wehren Sie sich, wenn Sie für eine Nutzung in Anspruch genommen werden, die Sie nicht zu verantworten haben.